Mieter muss versehentlich rückgezahlte Nebenkosten rausrücken
Mieter dürfen an sie versehentlich rückgezahlte Nebenkosten nicht einfach einbehalten, wenn sie vom Vermieter rechtzeitig auf den Fehler aufmerksam gemacht werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe und verurteilte einen Mieter aus Gütersloh zur Rückzahlung von knapp 140 Euro an seinen Vermieter. (AZ: VIII ZR 296/09)
Im aktuellen fall hatte der Vermieter bei der Abrechnung einen Posten Heizöl übersehen und den strittigen Betrag deshalb versehentlich auf das Mieterkonto gutgeschrieben. Da er den Fehler wenige Monate später und damit noch innerhalb der jährlichen Abrechnungsfrist bemerkte, durfte er das Geld mit der vom Mieter erteilten Einzugsermächtigung zurückbuchen, entschied der BGH.